04.07.2023 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte - Info 04/2023

© peggy_marco/pixabay.com
© peggy_marco/pixabay.com

Erläuterungen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Nach langen Anlaufschwierigkeiten wurde das Hinweisgeberschutzgesetz am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 03.07.2023 in Kraft. Das Gesetz dient der Umsetzung der sogenannten EU-"Whistleblower"-Richtlinie. Es soll Personen schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.

Mehr erfahren:
Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Norbert Neu | neu@komba.de | 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de

Nach oben
Kontakt

Vorsitzender
Thorsten Rode

Geschäftsstelle
Doerkesplatz 11
41334 Nettetal
Tel: 02153 / 898-1601
eMail: thorsten.rode(at)nettetal.de

Nach oben
Kontakt Jugend

Vorsitzender
Tim Langecker

Geschäftsstelle
Doerkesplatz 11
41334 Nettetal
Tel: 02153 / 898-8801
eMail: tim.langecker(at)nettetal.de

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben