Mitglieder-Info: Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – 02/2023
Jetzt wieder Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation (Grundbesoldung) sichern
Bekanntermaßen hat der Besoldungsgesetzgeber NRW im Laufe des Jahres 2023 keine Anpassungen der Besoldung und/oder Versorgung infolge der spätestens 2022 krisenbedingten eingetretenen massiv veränderten wirtschaftlichen Rahmendaten zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation vorgenommen. Deshalb empfiehlt die komba gewerkschaft nrw den Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in NRW, ihre Ansprüche schriftlich geltend zu machen.
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Manuela Winkler-Odenthal · winkler-odenthal@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de
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