Der Gesamt-Gewerkschaftsbeitrag beträgt 0,9 %. Er besteht aus dem Grundbetrag 0,8 % und dem Beitrag für den Ortsverband 0,1 %. Gültig ab 01.01.2023. Maßgebend ist die jeweils erste Stufe der individuellen Besoldungs-/Entgeltgruppe.
- Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Betrag entsprechend dem Verhältnis erhoben, das für die Bemessung der Dienstbezüge bzw. des Entgeltes gilt.
- Bei Altersteilzeit bleiben bei der Anwendung des Absatzes 2 Aufstockungsbeträge und vergleichbare Leistungen außer Betracht.
- Für Beamte/Beamtinnen im Ruhestand sowie für Rentner/innen beträgt der Gesamtbeitrag 0,4% der Eingangsstufe des letzten Gehalts/Vergütung.
- Auszubildende zahlen 0,4 % der Vergütung des 1. Ausbildungsjahres, wobei der Betrag für die örtliche Jugendarbeit bestimmt ist
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