19.11.2014 / komba gewerkschaft nrw

Beamten-Info 13/2014

Beamten-Info 13/2014 - Besoldung 2013/2014: komba gewerkschaft klärt in Musterverfahren die Zulässigkeit des 0,2 Prozent Versorgungsabschlags (Bild: © Gerd Altmann / pixelio.de)
Bild: © Gerd Altmann / pixelio.de

Besoldung 2013/2014: komba gewerkschaft klärt in Musterverfahren die Zulässigkeit des 0,2 Prozent Versorgungsabschlags

Wie berichtet, hat der Landtag NRW das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 verabschiedet. Nicht im Gesetzestext selbst, sondern in der Begründung des Gesetzes findet sich die Aussage, dass die „ursprüngliche“ Erhöhung wegen des Abzugs der Versorgungsrücklage gem. § 14 a ÜBesG NRW um 0,2 Prozent abgesenkt wurde.

Dies hält die komba gewerkschaft für den kommunalen Bereich für rechtswidrig, da die Möglichkeiten der Bildung einer Versorgungsrücklage im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ersatzlos abgeschafft wurde. Im Landesbereich werden die 0,2 Prozent tatsächlich angelegt und dürfen nicht für sonstige Ausgaben verwendet werden. Bei den Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, dürfen solche freiwilligen Rücklagen überhaupt nicht gebildet werden.

Im Gesetzgebungsverfahren hatte die komba gewerkschaft auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht. Da das Gesetz unverändert verabschiedet wurde, bleibt nur der Weg der gerichtlichen Klärung. Die komba gewerkschaft wird daher bei einigen nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten Musterverfahren anhängig machen, um diese Rechtsfrage zu klären. Rechtstechnisch werden die Verfahren darauf gerichtet sein, eine verfassungsgemäße Besoldung (mindestens um 0,2 Prozent erhöht) zu erhalten.

Da die komba gewerkschaft bereits im Jahr 2013 die Empfehlung und entsprechende Musteranträge herausgegeben hatte, die auf Gewährung einer verfassungsgemäßen Besoldung gerichtet waren, müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Allerdings sollten diese gestellten Anträge auch nicht zurückgenommen werden, da durch eine Rücknahme mögliche Ansprüche, die sich aufgrund der Musterverfahren ergeben könnten, verloren gehen würden.

Sobald Aktenzeichen der Musterverfahren bekannt sind, werden wir diese veröffentlichen.

Köln, den 19.11.2014
V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln

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